Leitlinien zum Schulbetrieb der Elektroabteilung
Stand: 12-10-23
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Wir begrüßen Sie zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 an der Berufsschule Amberg und wünschen Ihnen viel Erfolg im neuen Schuljahr. Der Unterricht wird praktische Anteile enthalten. Teilweise werden Sie in Laborräumen arbeiten, in denen elektrische Geräte oder Computer zum Einsatz kommen. Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes zu gewährleisten, haben wir Ihnen nachfolgend wichtige Leitlinien aufgeschrieben.
Verhalten in den Unterrichts- und Laborräumen
- Zu Beginn eines jeden Unterrichtstages wird zur Begrüßung aufgestanden.
- Kappen und Mützen ab – der/die Schüler/in repräsentiert seine Firma in der Schule!
- Trinken während des Unterrichts ist erlaubt. Es dürfen jedoch keine Getränkebehälter auf den Tischen stehen. Offene Getränke sind generell nicht erlaubt („Flaschen in die Taschen“).
- Der Verzehr von Speisen aus Fast-Food-Restaurants ist im Schulgebäude verboten.
- Der Verzehr von Speisen ist im Klassenzimmer verboten.
- Mitgebrachte Getränkebehälter müssen wieder mitgenommen werden.
- Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
- Motorradhelme, Fahrradhelme, etc. sind während des Unterrichts auf dem Kleiderständer zu lagern.
- Beim Wechseln der Klasse in die Laborräume und zurück, sorgt der/dieKlassensprecher/in für:
- das Schließen der Fenster,
- das Abschalten von Beamer, Rechner und Licht. Er/Sie kann dazu einzelne Schüler/innen auffordern diese Tätigkeiten zu erledigen.
- In den Pausen wird das Klassenzimmer abgeschlossen.
- Der/die Klassensprecher/in teilt den Ordnungsdienst je Schülergruppe im wöchentlichen Wechsel ein. Dieser sorgt dafür, dass zu Beginn einer jeden neuen Unterrichtsstunde die Tafel sauber ist.
- Der Toilettenbesuch während des Unterrichts ist immer nur von einem/einer Schüler/in erlaubt. Der Lehrer braucht nicht um Erlaubnis gefragt zu werden.
- Bei Verspätungen ist am Ende der Unterrichtsstunde beim Lehrer vorzusprechen.
- Laborräume können während der Pause nicht benützt werden. Der Lehrer sperrt das Labor ab.
- Am Ende des Unterrichts sind alle Stühle hochzustellen, das Klassenzimmer grob zu reinigen und die Fenster zu schließen.
- Die Benutzung von Handys ist im Klassenzimmer generell verboten. Die Lehrkraft kann das Handy im Sekretariat bis Schultagesende (16:30 Uhr) hinterlegen lassen!
- Kartenspielen ist im Klassenzimmer verboten. Das Klassenzimmer ist kein „Wirtshaus“!
- Verstöße werden in das Klassentagebuch eingetragen.
- Unterrichtsstörungen werden in das Klassentagebuch eingetragen.
- Bei drei Einträgen wird der Betrieb benachrichtigt.
Benutzung von PC´s und Laborgeräten
- Die Benutzung von PC´s für unterrichtsfremde Zwecke (Surfen auf Privatseiten, Facebook, …) ist während des Unterrichts verboten.
- Es dürfen außerhalb des Unterrichtsauftrages keine Dateien auf einem PC der Berufsschule abgelegt werden.
- Jeder/Jede Schüler/in ist für den ihn/Ihr zugewiesenen PC verantwortlich. Er/Sie haftet für Beschädigungen und bei missbräuchlichem Benutzen für den entstandenen Schaden.
- Ausstattungen in den Laborräumen wie Werkzeuge und Messgeräte dürfen erst nach Einweisung durch die zuständige Lehrkraft benützt werden.
- Schaltungen dürfen erst nach Überprüfung durch die Lehrkraft in Betrieb genommen werden.
- In Absprache mit dem unterrichtenden Lehrer können ab der 11. Klasse Schülereigene PCs im Unterricht verwendet werden. Es darf jedoch nur unterrichtsrelevante Software betrieben werden.
Verhalten im Krankheitsfall
- Bei Krankheit ist der Betrieb zu informieren, dieser leitet die vom Ausbilder bestätigte Meldung an die Schule weiter. Ein Anruf in der Schule ist nicht erforderlich.
- Bei Erkrankung während des Unterrichts, kann der Lehrer den/die erkrankten/e Schüler/in vom Unterricht beurlauben, wenn er/sie sofort einen Arzt aufsucht und eine ärztliche Krankmeldung an den Betrieb sendet. Nur für diesen Fall werden Fahrgemeinschaften akzeptiert.
Beurlaubung vom Unterricht aus privaten Gründen
- Anträge auf stundenweise Beurlaubung erfolgen immer in Form eines Geschäftsbriefes, in dem der Grund angegeben ist. Der Antrag ist beim Klassenleiter zur Genehmigung abzugeben. Die Kenntnisname des Ausbilders ist notwendig.
- Ganztägige Beurlaubungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Der Unterricht muss außerhalb der Blockzeit nachgeholt werden. Dazu ist das Formular der Schule (siehe Homepage: / Schüler / Formularpool) zu verwenden.
- Beurlaubungen für Führerscheinprüfungen und für begründete Amtsgänge sind vom Klassenleiter möglich, wenn der/die Schüler/in an diesem Tag mindestens eine Stunde anwesend war und nachträglich eine Bescheinigung über die Wahrnehmung des Termins vorlegt.
- Anträge auf Beurlaubungen müssen mindestens einen Tag vorher eingereicht werden.
- Bei Beurlaubungen können Fahrgemeinschaften nicht berücksichtigt werden.
- Regelmäßiges vorzeitiges Beenden des Unterrichts (5 Min.) muss bei der Schulleitung beantragt werden.
Hinweise zur Notengebung und zu Leistungsnachweisen
- Die Zeugnisnote wird folgendermaßen berechnet: Summe der Noten geteilt durch die Anzahl. Schulaufgaben werden zweifach gezählt, mündliche Noten werden einfach gezählt.
- Schulaufgaben und Stegreifaufgaben können an einem Tag, bzw. zu Beginn einer Blockphase geschrieben werden.
- Spick-Sechser können auch nachträglich erteilt werden.
- Schreiben von Nachholschulaufgaben:
- Nachholschulaufgaben sind am ersten Schulbesuchstag nach der Krankheit nachzuholen.
- Der Schüler meldet sich selbstständig beim zuständigen Lehrer.
- Jeder Schüler führt ein Notenblatt in das er jede Note einträgt und dem Ausbilder regelmäßig zur Unterschrift vorlegt.
Bestätigung:
Über die Leitlinien wurde ich in Kenntnis gesetzt.
Unterschrift des Schülers
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen