FOSBOS 13. Klasse
Der Weg zur allgemeinen (fachgebundenen) Hochschulreife
An der FOSBOS Amberg ist der Besuch der 13. Klasse der FOS und BOS in allen vier Ausbildungsrichtungen - Gesundheit, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft - möglich. Wesentlicher Bestandteil der 13. Klasse ist u.a. die Erstellung der Seminararbeit.
FOS 13. Klasse
Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt im Fachhochschulreifezeugnis von 3,0 oder besser.
Ziel des Ausbildungsganges ist zunächst die fachgebundene Hochschulreife (ohne 2. Fremdsprache), die zum Studium der jeweiligen Fachrichtung an einer Universität befähigt.
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an jeder Universität berechtigt, kann nur erworben werden, wenn nachfolgende Bestimmungen erfüllt sind:
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Der Unterricht einer zweiten Fremdsprache muss besucht werden.
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Die FOSBOS Amberg bietet in der 12. und 13. Klasse die Fremdsprachen Französisch und Spanisch an.
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Der Unterricht beginnt in der 12. Klasse ohne Vorkenntnisse und endet in der 13. Klasse.
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Es müssen mindestens ausreichende Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden.
- Bereits vorhandene Fremdsprachenkenntnisse (in Französisch, Italienisch, Latein, Spanisch oder Russisch) können unter bestimmten Voraussetzungen als zweite Fremdsprache anerkannt werden, so dass in der 12. und 13. Klasse (FOSBOS) der Unterricht in der zweiten Fremdsprache nicht mehr besucht werden muss bzw. eine Ergänzungsprüfung mit mindestens ausreichend abgelegt werden muss.
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Bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer zweiten Fremdsprache gehen Sie bitte auf die FOSBOS-Informationsplattform.
BOS 13. Klasse
BOS-Schüler haben nach der 12. Klasse die Möglichkeit, sofern sie das Fachabitur oder die Vorrückungserlaubnis erhalten haben, die 13. Klasse zu besuchen.
Ein bestimmter Notendurchschnitt wird in der BOS 12 nicht vorausgesetzt.
Ziel ist auch hier zunächst das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife (ohne zweite Fremdsprache) zu erhalten und damit in der jeweiligen Ausbildungsrichtung an der Universität zu studieren.
Mit einer zweiten Fremdsprache bekommt man das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und kann an jeder Universität studieren.
Die Bestimmungen für die zweite Fremdsprache sind unter FOS 13. Klasse (siehe oben) nachzulesen.