Informationen zum Fach Religion

Berufliche Bildung mit religiöser Kompetenz

Fachwissen und Fachkönnen reichen nicht aus, um ein guter Facharbeiter zu werden. Religiöse Kompetenzen tragen zum Gelingen des Lebens in der Arbeitswelt und im privaten Bereich entscheidend bei. Religionsunterricht gibt Orientierung auf dem eigenen Lebensweg und möchte zum verantwortlichen Handeln in Beruf und Gesellschaft führen.

Der Religionsunterricht bietet die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben, mit anderen Religionen und weltanschaulichen Strömungen. Die Bedrohung des Friedens, Streit um soziale Gerechtigkeit, Globalisierung, Flucht und Vertreibung, Datenschutz, Soziale Medien u.a.m. beunruhigen unsere Gesellschaft und auch unsere Schüler.

Gleichzeitig befinden sich unsere Schüler in einer Phase der Neuorientierung. Die Loslösung vom Elternhaus, die Bestimmung der Lebensziele, das Zurechtfinden in Gesellschaft und Beruf, sowie Liebe, Leid und Tod bewegen junge Menschen.

Der Religionsunterricht bietet ein Forum für Gespräch und Erfahrungsaustausch, für Information und Stellungnahme, für Standortfindung, für eine gemeinsame Suche nach überzeugenden Werten und dient der Einübung von Dialog und Toleranz.

Die Kenntnis und die kritische Auseinandersetzung mit unserer christlich-humanis­ti­schen Tradition ist wichtig, um in einer pluralen Gesellschaft zu einem eigenen Standpunkt zu finden.

Schülern in Not beizustehen ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt. Wir Religions­lehrer begleiten die Schülerinnen und Schüler fast tagtäglich in schwierigen menschlichen Situationen und Lebenskrisen. So stellen wir ein vielfältiges pastorales und personelles Angebot im Kontext von Schulseelsorge und Schulpastoral.

Der Religionsunterricht wird konfessionell in röm.-katholischer und evangelisch-luthe­rischen Verantwortung erteilt. In vergleichbarer Form findet der Ethikunterricht für die Schülerinnen und Schüler statt, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

Rechtliches

Die Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf der Schriftform. Die Abmeldung gilt für das laufende Schuljahr und muss spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler werden Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder für die der Religionsunterricht nicht angeboten werden kann, zur Teilnahme am Religionsunterricht eines Bekenntnisses als Pflichtfach zugelassen, wenn die Religionsgemeinschaft, für deren Bekenntnis der betreffende Religions­unterricht eingerichtet ist, zustimmt und zwingende schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Dies gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler, für deren Religionsgemeinschaft Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die betref­fende Schulart an öffentlichen Schulen in Bayern nicht eingerichtet ist oder für die Religionsunterricht nicht angeboten werden kann.

Alexandra Müller und Johannes Mehringer