Aufnahmevoraussetzungen BOS

Alles, was ein künftiger BOS-Schüler braucht

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule (BOS) in Bayern setzt voraus

  1. den Nachweis eines Mittleren Schulabschlusses und

  2. die berufliche Vorbildung und

  3. die Eignung für den Bildungsgang der BOS

Die endgültige Aufnahme  ist abhängig vom Bestehen der Probezeit (Mitte Dezember).

Erfüllt eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht die Aufnahmevorausset­zun­gen, besteht die Möglichkeit des Besuchs eines der Förderangebote.

1. Nachweis des Mittleren Schulabschlusses durch

  • das Abschlusszeugnis der Realschule
  • das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule
  • die Oberstufenreife des Gymnasiums (bestandene 10. Klasse) oder das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung
  • das Zeugnis der Fachschulreife
  • das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule oder der Berufsfachschule
  • das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi)
  • das Zeugnis der bayer. Mittelschule über den Mittleren Schulabschluss (M-Zug)
  • ein anderes, als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (Entscheidung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Generelle Voraussetzung ist, dass das Zugangszeugnis von einer öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) oder staatlich anerkannten Schule ausgestellt ist.

2. Nachweis der beruflichen Vorbildung durch

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung

Die Ausbildungsrichtung an der BOS ist entsprechend der beruflichen Vorbildung vorgegeben (Zuordnungsliste des Kultusministeriums in Bayern).

3. Nachweis der Eignung für die BOS

  • bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.
  • Wird im Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss keine Note in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik nachgewiesen oder ist der Notendurchschnitt von 3,5 in diesen Fächern nicht erreicht, ist die Teilnahme an einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erforderlich.

Genauere Informationen finden Sie auf der FOSBOS-Informationsplattform.

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Wir freuen uns auf Sie!