Finanzen FOS und BOS
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und finanzieller Aufwand
Ausbildungsförderung für FOS-Schüler
FOS-Schüler erhalten gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Regel keine finanzielle Unterstützung. Fragen bzgl. der Ausbildungsförderung sind an das für die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständige Landratsamt zu richten.
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Bafög www.bafög.de/. Darüber hinaus finden Sie auf der FOSBOS-Informationsplattform eine Übersicht zur finanziellen Förderung.
Ausbildungsförderung für BOS-Schüler
BOS-Schüler der 12. und 13. Klassen erhalten in der Regel - auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen - finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (= das elternunabhängige BAFöG). Schüler der BOS-Vorstufe erhalten gegebenenfalls das elternabhängige BAFöG. Zuständig ist das jeweilige Landratsamt.
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Bafög www.bafög.de/. Darüber hinaus finden Sie auf der FOSBOS-Informationsplattform eine Übersicht zur finanziellen Förderung.
Regeln zur Fahrkostenerstattung für FOS- und BOS-Schüler
Zuständig ist das Landratsamt des Schülerwohnsitzes, ein Anrecht auf Kostenerstattung besteht oftmals nicht.
Ein Anspruch (Grundvoraussetzungen: Der Schulweg ist länger als 3 km und die besuchte Schule ist die nächstgelegene Schule dieses Typs) besteht nur, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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Die Familienbelastungsgrenze für Schulwegfahrkosten von zur Zeit 420,00 Euro im Jahr wird überschritten.
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Die Familie erhält im August vor Schuljahresbeginn für mindestens drei Kinder Kindergeld.
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Der Schüler selbst oder der Unterhaltsleistende erhält Sozialhilfe.
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Der Schüler ist wegen dauernder Behinderung auf eine Beförderung angewiesen.
Der Antrag muss vor dem 1. November, der dem Schuljahr folgt, beim Landratsamt gestellt werden.
Schulgeld und Kosten für FOS- und BOS-Schüler
Der Schulbesuch ist kostenfrei.
Verlangt werden lediglich geringe Beträge zur Umlage von Kosten für Kopien, Papier, Ausbildungsnachweise, Jahresbericht und die Versicherung für die Fachpraktische Ausbildung (nur in 11. Klasse).
Hinzu kommen Kosten für Materialverbrauch in den Werkstätten sowie im Kunstunterricht (11. Klassen).