Aufnahmevoraussetzungen
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Die Zulassungsvoraussetzungen für die Staatliche Technikerschule sind unterschiedlich; je nachdem, ob Sie eine berufliche Vorbildung vorweisen können oder nicht.
- Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule und eine entsprechende berufliche Vorbildung.
D.h. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Mechatronik oder der Elektrotechnik und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
- Auch wer eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung zum technischen Assistenten und eine spätere einschlägige Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis der Elektrofachkraft) eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren vorweisen kann, erfüllt die Aufnahmevoraussetzungen.