Selbstbestimmt leben - Vorsorgevollmacht
Selbstbestimmt leben - Vorsorgevollmacht
Stellen Sie sich vor, Sie haben mit 18 einen Unfall und sind nicht mehr in der Lage, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Was dann?
Diese Frage hat Herr Muschiol von der Betreuungsstelle des Landkreises Amberg-Sulzbach den Schülerinnen und Schülern des Sozialzweiges in den 12. Klassen der FOSBOS Amberg beantwortet. In seinem Vortrag hat er die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erklärt und auch die Gründe dafür erläutert, warum es für jeden wichtig wäre, diese abzuschließen.
Viele denken, dass die Erziehungsberechtigten im Notfall Entscheidungen treffen dürfen. Durch diesen Vortrag haben wir gelernt, dass dies allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr der Fall ist. Liegt bei einer volljährigen Person keine Vorsorgevollmacht vor, wird in einer Notsituation ein staatlicher Betreuer zugewiesen, der dann alle Entscheidungen treffen muss. Herr Muschiol erläuterte, dass dieser Beruf sehr herausfordernd ist, da man mit vielen verschiedenen Schicksalen konfrontiert ist und viele Familienangehörige verständlicherweise nicht wollen, dass sich „Fremde“ um ihre Angelegenheiten kümmern.
Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt also auf der Hand: Man kann selbst entscheiden, welche vertrauten Personen im Notfall für einen Entscheidungen treffen.
Die Patientenverfügung ist ebenfalls wichtig. Sie beschäftigt sich explizit mit medizinischen Fragen, deren persönliche Antwort man im Vorfeld aktiv und selbstbestimmt für sein Leben dokumentieren kann. Wichtig ist, dass beide Dokumente sorgfältig und vollständig aufbewahrt werden, um im Notfall schnell griffbereit zu sein.
Aus diesem Vortrag mitgenommen haben wir, wie wichtig das Ausfüllen von Dokumenten auch in jungem Alter ist, da Schicksalsschläge leider zu jeder Zeit passieren können.
Lea Palecki, Sofia Seemann, Cornelia Schart, FGS12