Aufnahmevoraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule und eine entsprechende berufliche Vorbildung.
Diese umfasst:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Mechatronik oder der Elektrotechnik
und
- eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
Auch wer eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung zum technischen Assistenten und eine spätere einschlägige Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis der Elektrofachkraft) eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren vorweisen kann, erfüllt die Aufnahmevoraussetzungen.
Ausbildungsförderung
Für den Besuch der Fachschule fallen keine Kosten an, eine Förderung nach BAföG oder AFBG („Meister-BAföG") ist möglich.
